Brandschutzpläne
Brandschutzpläne sind eine wesentliche Unterstützung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr
im Falle eines Brandalarmes, aber vor allem auch im tatsächlichen Brandfall.
Aus diesem Grund werden für Objekte mit besonderen Gefahrenstellen oder (und)
einer größeren Personenanzahl
fast immer Brandschutzpläne von der Behörde vorgeschrieben.
Brandschutzpläne bestehen im wesentlichen aus:
Lageplan
Dieser ist ein Übersichtsplan (1:500 - 1:1.000) in dem das Betriebsgelände, sowie das umliegende
Areal dargestellt ist.
Enthalten sind im wesentlichen folgende Eintragungen:
Angrenzende und benachbarte Grundstücke,
Gebäude und Verkehrswege
Feuerwehrzufahrten und -zugange
Flächen für die Feuerwehr gemäß TRVB F 134
Nicht befahrbare Flächen
Brandschutzstreifen und -Zonen im Freien
Standort(e) der Brandmelderzentrale(n) und
Feuerwehrschlüsseltresor(e)
Stiegenhäuser und Aufzüge
Geschoßanzahl
Löschwasserversorgung
Einspeisstelle(n) von Steigleitungen
Angaben über Brandschutzeinrichtungen wie
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA),
Stiegenhausentlüftungen (RA), Lösch- und
Brandmeldeanlagen
Angaben über besondere Gefahren
Gebäudebezeichnung mit der Art der Nutzung
Lagerungen brennbarer Stoffe im Freien
Hauptabsperreinrichtungen, mit Angabe der
Geschoße
Kennzeichnung der Brandwiderstandsklasse
der Decken
Brandwände, die vertikal durch alle Geschoße
(ausgenommen Garagengeschoße) reichen
Sammelplätze
Geschoßpläne
Ein Plan pro Geschoß (1:100 - 1:200), enthalten sind im wesentlichen folgende Eintragungen:
Wände, die Brandabschnitte begrenzen
(Brandwände)
Brand- und Rauchschürzen
Wände
Öffnungen in Wänden und Decken mit und
ohne Brandschutzabschlüssen
Stiegenhäuser
Angriffswege für die Feuerwehr
Rettungswege
Aufzüge
Hinweise auf besondere Gefahren in einzelnen
Räumen oder Raumnutzungen
Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt
werden dürfen
Absperr- und Abschalteeinrichtungen
Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Stiegenhausentlüftungen (RA)
Lösch- und Brandmeldeanlagen
Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen
Sinn und Zweck von Brandschutzplänen
Brandschutzpläne sind bereits bei der Anfahrt zum Objekt eine wesentliche Unterstützung
für den Einsatzleiter der Feuerwehr. So kann aus dem Lageplan die Hauptzufahrt festgestellt
werden, der Standort von Hydranten oder anderen Löschwasserentnahmestellen kann herausgelesen
werden, sowie Hinweise über Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen sind enthalten. D.h. aufgrund
dieser
Angaben kann der Einsatzleiter bereits die Aufstellflächen für das eigene und für nachfolgende
Fahrzeuge festegelegen.
Die Geschoßpläne dienen vor allem für die Orientierung im Objekt selbst, aber auch zum
Auffinden von Brandmeldern im Brandalarmfall. Durch die Angabe von Gefahrenstellen wird
weiters die Gefährdung der Einsatzkräfte wesentlich minimiert. Aber auch die Rettungschancen
für vermisste Personen werden durch Brandschutzpläne wesentlich erhöht.
Nicht zu vergessen ist aber auch der Wert des Brandschutzplanes für Brandschutzbeauftragte und
Brandschutzwarte. Die Brandschutzpläne bieten einen sehr guten Überblick über die
vorhandenen Brandschutzeinrichtungen in der Betriebsanlage und erleichtern somit die
regelmäßige Kontrolle und Überprüfung dieser Einrichtungen (z.B. Feuerlöscher).
Ausführung
Grundsätzlich werden die Pläne entsprechend der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F2031
ausgeführt. Spezielle Forderungen der vorschreibenden Stelle werden selbstverständlich
zu 100% umgesetzt.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung als Einsatzleiter bei der Freiwilligen Feuerwehr St.Pölten-Stadt
bestehen sehr gute Erfahrungswerte wie ein Plan ausgeführt sein muss, damit er möglichst
übersichtlich und "feuerwehrgerecht" ist.
A4 Pläne werden mit dem hauseigenen Farblaserdrucker gedruckt, A3 Pläne werden mit
einem externen Farblaserkopierer gedruckt. Der Vorteil vom Laserdruck liegt neben der
Konturschärfe auch
in der
Unempfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit, dies ist vor
allem bei den rauhen
Einsatzbedingungen welche Brandschutzplänen oft unterliegen wichtig.
Auf Wunsch können die Pläne auch in Folie verschweißt (laminiert) geliefert werden.
Sämtliche Druck-, Laminier- und Bindekosten sind für eine bestimmte Anzahl an
Parien bereits im Pauschalpreis enthalten.
Kosten und Leistungen
Üblicherweise erfolgt die Projektabwicklung aufgrund eines Pauschalpreisangebotes und
schriftlicher Auftragsvergabe.
Enthalten in diesem Pauschalpreis sind auch Kosten für
Scannen, Drucken, Laminieren, Begehungen und Fahrtkosten.
Im Normalfall kann eine rasche Auftragsabwicklung innerhalb einer vereinbarten Frist
zugesichert werden.
Leistungstufe A
Ist die billigste Variante, in diesem Fall müssen Einreichpläne o.ä. in einem CAD Format
vorhanden sein. Der Preis richtet sich nach Objektgröße, sowie Umfang der CAD-Bereinigungsarbeiten.
Für diese Variante müssen vorhandene Pläne in einem mit AutoCAD 2005 kompatiblen Format
zur Verfügung stehen. Erweiterungen wie Architectural Desktop o.ä. müssen entsprechend
konvertiert sein.
Leistungsstufe B
Es müssen Einreichpläne o.ä. in Papierform vorhanden sein, die Pläne werden eingescannt
und aufgrund dieser Pixelgrafik wird ein CAD Plan erstellt. Die Genauigkeit richtet sich nach
der Papierplangenauigkeit, d.h. eventuell vorhandene Kotierungen werden nicht eingearbeitet
bzw. übernommen.
Leistungsstufe C
Es müssen Einreichpläne o.ä. in Papierform vorhanden sein, die Pläne werden eingescannt
und aufgrund dieser Pixelgrafik wird ein CAD Plan erstellt. Da die Ausarbeitungen anhand der
vorhandenen Kodierungen erfolgt können diese Pläne auch als Grundlage für Erweiterungen,
Baupläne usw. verwendet werden.
Leistungsstufe D
Es sind keine Pläne vorhanden. Diese Variante ist die teuerste, es wird dabei das Gebäude vor
Ort vermessen. Aus Zeitgründen ist diese Variante nur für eher kleinere Objekte geeignet.
Bei sämtlichen Leistungsstufen erhalten sie als Auftraggeber die Pläne auch in digitaler Form (CAD)
auf CD-ROM. Sämtliche Weiterverwendungsrechte, Copyright usw. gehen selbstverständlich
an den Auftraggeber über.
Für nähere Informationen siehe auch die AGB.
Üblicherweise erfolgt die Projektabwicklung in 6 Stufen:
1. Vorbesprechung
2. Angebot und Auftragsvergabe
3. eine Vorabversion von Lage- und Geschoßplänen wird erstellt
(ohne Eintragung der Brandschutzeinrichtungen)
4. Aufgrund dieser Vorabpläne erfolgt eine Objektbegehung
mit dem Brandschutzbeauftragten
zur Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen
5. die Pläne werden anhand dieser Daten fertiggestellt
6. eventuell Abschlussbegehung und Nachkontrolle
Zum downloaden eines Musterbrandschutzplanes (Geschoßplan) bitte das Symbol anklicken!
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